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Welche Baubewilligungsverfahren gibt es?

Es gibt folgende Baubewilligungsverfahren:

  • Meldeverfahren (MV)

  • Vereinfachtes Verfahren (VV)

  • Ordentliches Verfahren (OV)

Wie und wo reiche ich ein Baugesuch ein?

Die unterschriebenen Baugesuchsunterlagen inkl. den unterschriebenen PlĂ€ne und zusĂ€tzlichen Baugesuchsunterlagen sind gemĂ€ss des Baugesetzes als PDF an baugesuch@silvaplana.ch einzureichen. Die Originalunterlagen sind in 3-facher AusfĂŒhrung an das Bauamt in Silvaplana zuzustellen.

Welche Gesetze gelten fĂŒr das Baugesuch?

Die fĂŒr das Baugesuch geltenden Gesetze finden Sie hier.

Was kostet ein Beratungsaufwand des Bauamtes oder die Aufwendungen fĂŒr die Zustellung von Dokumenten aus dem Archiv?

BeratungsaufwÀnde seitens des Bauamtes, welche nicht informellen Charakter haben, werden mit CHF 250.00 pro Stunde verrechnet.

Wie kann ich mich einbĂŒrgern lassen?

Alle Infos zur EinbĂŒrgerung finden Sie hier.

Wie bestelle ich einen Heimatausweis?

Ihren Heimatausweis können Sie telefonisch unter 081 838 70 81 oder per Mail an einwohnerdienste@silvaplana.ch bestellen. Beachten Sie, dass Sie die aktuelle Aufenthaltsadresse angegeben mĂŒssen. Der Heimatausweis kostet CHF 10.00 bei Abholung und Zahlung am Gemeindeschalter. FĂŒr einen Versand und Rechnungsstellung werden zusĂ€tzlich CHF 10.00 BearbeitungsgebĂŒhren verlangt.

Wann und wie muss ich meinen Hund bei der Einwohnerkontrolle Silvaplana anmelden?

Sind Sie wohnhaft in Silvaplana und besitzen einen Hund, mĂŒssen Sie diesen hier anmelden.

Beachten Sie dabei die folgenden Anmeldefristen:

Anmeldung

  • binnen 3 Monaten nach dem Wurf des Hundes,

  • binnen 14 Tagen nach der Anschaffung des Hundes

  • binnen 14 Tagen nach Umzug nach Silvaplana

Gesetz ĂŒber das Halten von Hunden in der Gemeinde Silvaplana

Was ist ein Meldeverfahren (MV) gemÀss ARt. 40 KRVO?

  • Wird fĂŒr innere Umbauten und kleinere Änderungen angewandt (ohne Anpassung der Anzahl RĂ€ume, etc.).

  • Diese Projekte werden nicht öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung durch Bauamt, zur Kenntnisnahme an den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer fĂŒr die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Was ist ein Ordentliches Verfahren (OV) gemÀss Art. ... KRVO?

  • Wird fĂŒr grössere Umbauten angewandt, welche ebenfalls nach Aussen (Fassaden/Anbauten etc.) sichtbar sind.

  • Diese Projekte werden öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer fĂŒr die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Wo finde ich den Orts- und Zonenplan?

Sie finden den Orts- und Zonenplan hier.

Wo bestelle ich meinen Strafregisterauszug?

Alle Infos zur Bestellung des Strafregisterauszugs finden Sie hier.

Wie erhalte ich vergĂŒnstigte Tageskarten fĂŒr die Bahn?

VergĂŒnstigte Tageskarten fĂŒr die Bahn erhalten Sie hier.

Was ist ein Vereinfachtes Verfahren (VV) gemÀss Art. 51 KRVO?

  • Wird fĂŒr innere Umbauten und kleinere Änderungen angewandt mit Anpassung der Wohnungsgrösse etc.

  • Diese Projekte werden nicht öffentlich ausgeschrieben.

  • Die Baukommission beurteilt das Projekt.

  • Bewilligungserteilung nach Genehmigung durch den Gemeindevorstand.

  • Zeitdauer fĂŒr die Bearbeitung bis zur Bewilligung 30 bis 50 Arbeitstage.

Wie kann ich meine Aufenthaltsbewilligung verlÀngern?

Alle Infos zur VerlÀngerung Ihrer Aufenthaltsbewilligung finden Sie hier.

Kann ich den Schweizer Pass bei der Gemeinde Silvaplana verlÀngern?

Alle Infos zur VerlÀngerung Ihres Passes finden Sie hier.

Wie bestelle ich eine Wohnsitzbescheinigung?

Ihre Wohnsitzbescheinigung können Sie telefonisch unter 081 838 70 81 oder per Mail an einwohnerdienste@silvaplana.ch bestellen. Die Wohnsitzbescheinigung kostet CHF 10.00 bei Abholung und Zahlung am Gemeindeschalter. FĂŒr einen Versand und Rechnungsstellung werden zusĂ€tzlich CHF 10.00 BearbeitungsgebĂŒhren verlangt.

Wo befinden sich die Defibrillatoren auf dem Gemeindegebiet von Silvaplana?

Die Standorte können hier eingesehen werden.

Wie melde ich mich in Silvaplana ab?

Alle Infos zur Abmeldung auf der Gemeinde Silvaplana finden Sie hier.

Über eUmzugCH können Sie Ihre persönliche Meldepflicht auch online erfĂŒllen.

Welche Dokumente oder Unterschriften kann ich in Silvaplana beglaubigen lassen?

In Silvaplana können Sie Folgendes beglaubigen lassen:

  • Dokumente

  • öffentliche Urkunden

  • Unterschriften

Eine Beglaubigung kostet CHF 30.00.

Bitte wenden Sie sich fĂŒr eine Beglaubigung an die Gemeindekanzlei Silvaplana:

Telefonische Erreichbarkeit
Montag – Freitag
09.00 – 11.00 Uhr / 14.00 – 17.00 Uhr
T +41 81 838 70 72 (Hauptnummer)
kanzlei@silvaplana.ch

Wo finde ich die amtlichen Anzeigen und Publikationen der Gemeinde Silvaplana?

Die Amtlichen Anzeigen oder Publikationen finden Sie hier.

Wie melde ich mich in Silvaplana an?

Alle Infos zur Anmeldung auf der Gemeinde Silvaplana finden Sie hier.

Über eUmzugCH können Sie Ihre persönliche Meldepflicht auch online erfĂŒllen.

Welche Gesetze das Bauamt betreffend, gelten in der Gemeinde Silvaplana?

Wie lÀuft ein Baubewilligungsverfahren chronologisch ab?

  • Nach Gesuchs-Eingang wird das BG/MV auf VollstĂ€ndigkeit und BewilligungsfĂ€higkeit ĂŒberprĂŒft. Dies benötigt rund 20 Arbeitstage.

  • Das Gesuch wird dann der Baukommission anlĂ€sslich der monatlichen Sitzung zur Beurteilung/Vorgenehmigung vorgelegt. Die Kommissions- und BehördengĂ€nge benötigen in der Regel weitere 20 Arbeitstage.

  • WĂ€hrend dieser Zeit wird das Baugesuch öffentlich publiziert (Amtsorgan, EP, Website, Aushang Gemeinde Bauamt). WĂ€hrend des 20 TĂ€gigen Aushang sind Einsprachen möglich.

  • Das Baugesuch wird nach Ablauf der Einsprachefrist dem Gemeindevorstand zur Beschlussfassung vorgelegt

  • Die rechtskonforme und anfechtbare Bau-Bewilligung wird gemĂ€ss Vorlage der Baukommission durch den Gemeindevorstand verfĂŒgt/erlassen.

  • Die RechtsgĂŒltigkeit einer Baubewilligung erwĂ€chst nach Ablauf einer 30 tĂ€gigen Frist nach Erteilung der Baubewilligung (wenn keine Einsprache eingeht). Der Bauherr kann die Frist verkĂŒrzen, indem er schriftlich auf die Einsprache-Möglichkeit verzichtet. 

  • Um eine rechtsgĂŒltige Baubewilligung zu erhalten, muss somit von einer Zeitspanne zwischen 40 und 60 Arbeitstagen ausgegangen werden.

Weitere Informationen

Wo finde ich die Vorlage fĂŒr ein Baugesuch?

Die Vorlage fĂŒr ein Baugesuch finden Sie hier.

Wo finde ich die Vorlage fĂŒr eine feuerpolizeiliche Bewilligung?

Die Vorlage fĂŒr eine feuerpolizeiliche Bewilligung finden Sie hier.

Was gilt betreffend LĂ€rmvorschriften in der Gemeinde Silvaplana?

Informationen zur den LĂ€rmvorschriften finden Sie hier.

Was muss ich betreffend Solar- und Photovoltaik-Anlagen wissen?

Unter folgenden Links finden Sie alle Informationen, die Sie betreffend Solar- und Photovoltaikanlagen wissen mĂŒssen:

Gestaltungsrichtlinien Solaranlagen

Energiegesetz 2013

Welche Gesetze gelten betreffend Zweitwohnungen?

Welche Unterlagen und Dokumente mĂŒssen dem Baugesuch beigelegt werden?

Steuern

Die Gemeinde Silvaplana pflegt eine Steuerallianz mit der Gemeinde St. Moritz. Aus diesem Grund befindet sich das BĂŒro des Gemeindesteueramts in St. Moritz. Dort finden Sie alle Informationen rund um Steuern sowie GĂ€ste- und Tourismustaxen.

Die Hauptaufgabe des Steueramtes besteht in der Veranlagung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuern sowie der direkten Bundessteuer von natĂŒrlichen Personen. Veranlagt werden die UnselbstĂ€ndigerwerbenden, die Rentner:innen und die beschrĂ€nkt Steuerpflichtigen.

Steueramt
Via Maistra 12
7500 St. Moritz

Öffnungszeiten
MO - FR
08:00 – 12:00 Uhr
14:00 – 17:00 Uhr

Seit 1. Januar 2021 befindet sich das BĂŒro des Gemeindesteueramtes Silvaplana in St. Moritz (Steuerallianz St. Moritz). Bitte vereinbaren Sie den Termin telefonisch unter T +41 81 836 30 41.

Der aktuelle Steuerfuss betrÀgt 62 % der einfachen Kantonssteuer.

Die Liegenschaftssteuer betrĂ€gt 1.25‰ vom Steuerwert der Liegenschaft.

Ihr Kontakt
Andri LĂŒthi

Einreichung der SteuererklÀrung

Die SteuererklÀrung muss bei der kantonalen Steuerverwaltung eingereicht werden:

Steuerverwaltung des Kantons GraubĂŒnden
Verarbeitungszentrum 1/KO
Steinbruchstrasse 18
7001 Chur

Aufgabenbereiche

  • FĂŒhrung des Steuerregisters

  • Veranlagung der UnselbstĂ€ndigen und beschrĂ€nkt Steuerpflichtigen

  • Interkommunale und interkantonale Steuerausscheidungen

  • Veranlagung und Fakturierung der Spezialsteuern (HandĂ€nderungssteuern)

GĂ€ste- und Tourismustaxen

Zur Förderung des Tourismusortes Silvaplana, erhebt die Gemeinde Silvaplana eine GÀste- und eine Tourismustaxe.

GĂ€stetaxe

Jede natĂŒrliche Person, welche in der Gemeinde Silvaplana ĂŒbernachtet und dort weder zivilrechtlichen Wohnsitz noch primĂ€res Steuerdomizil hat, unterliegt der Pflicht, eine GĂ€stetaxe zu bezahlen. Die GĂ€stetaxe wird pro Übernachtung erhoben. Die GĂ€stetaxe fĂŒr GĂ€ste, die in Beherbungsbetrieben ĂŒbernachten, ist in der Tourismustaxe enthalten.

GĂ€stetaxe pro Logiernacht inkl. Verkehrstaxe
Winter CHF 4.40 | Sommer CHF 4.25

Tourismustaxe

Jede unternehmerische bzw. freiberufliche TĂ€tigkeit in der Gemeinde Silvaplana unterliegt der Tourismustaxe. Eine Tourismustaxe zu entrichten haben:

  • Inhaberinnen und Inhaber von Beherbergungsbetrieben

  • Vermieterinnen und Vermieter von FerienhĂ€user und -wohnungen

  • Handels-, Gewerbe- Dienstleistungs- und Landwirtschaftsbetriebe sowie öffentlich zugĂ€ngliche Restaurationsbetriebe

Die Bemessung der Tourismustaxe kann im Gesetz ĂŒber die GĂ€ste- und Tourismustaxe nachgeschlagen werden (Infobox unten).

Die Einnahmen aus der Tourismustaxen werden von der Gemeinde fĂŒr Ausgaben eingesetzt, die in ĂŒberwiegendem Masse im Interesse der Tourismuswirtschaft liegen.

Danke fĂŒr Ihre Anmeldung.