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Kanzlei

Die Stabsstelle der Gemeinde Silvaplana verbindet die Verwaltung (operativ) und den Gemeindevorstand (strategisch). In der Kanzlei werden die Aufgaben koordiniert.

Jahrbuch - Il Postigliun dal Güglia

Seit 1989 veröffentlicht die Gemeinde Silvaplana ein Jahrbuch unter dem Namen "Il Postigliun Dal Güglia". Die Kommission versucht das Jahrbuch interessant und abwechslungsreich zu gestalten.

Haben Sie eine Idee, einen Vorschlag für einen Beitrag? Bitte melden Sie sich in der Gemeindekanzlei Silvapplana (kanzlei@silvaplana.ch / +41 81 838 70 72).

Sekretariat

Für die Korrespondenz, die Liegenschaftsverwaltung und die Reservation der Chamanna Paravicini Paravicini Hütte ist die Gemeindekanzlei zuständig. Baubewilligung werden im Bauamt verfasst.

Amtliche Beglaubigung

Bitte vereinbaren Sie telefonisch einen Termin wenn Sie eine amteliche Beglaubigung benötigen.

Bei der Gemeindekanzlei Silvaplana können Kopien von Dokumenten und Urkunden sowie Unterschriften beglaubigt werden.

Mit der Beglaubigung bestätigt die Gemeindekanzlei nur die Echtheit der Unterschrift, nicht aber die Richtigkeit des Inhalts eines Dokuments.

Benötigte Dokumente

  • gültiges Ausweisdokument
  • Dokument, auf welchem die Beglaubigung angebracht bzw. vorgenommen werden soll

Soziales

Die Gemeinde Silvaplana verfügt über eine Sozialkommission, diese kümmert sich um folgende Angelegenheiten:

  • finanzielle Ersthilfe (vorhandene Gelder am richtigen Ort einsetzen)
  • Kontakt zu Hilfsorganisationen/Beratungsstellen
  • Ansprechperson um konkret, unter Wahrung der Schweigepflicht, zu agieren.

Kilcher Fonds

Die Gemeinde Silvaplana verfügt über den Kilcher-Fonds. Die Gelder dieses Fonds dürfen für Beiträge

  • an Einwohnerinnen und Einwohner der Gemeinde Silvaplana, welche bedingt durch Altersschwäche, durch Folgen eines Unfalls oder krankheitshalber auf Unterstützung, respektive Nothilfe angewiesen sind;
  • an Personen, die von der Sozialkommission als Unterstützung, Betreuung, Hilfe, Beistand o.ä. im Sinne von Absatz eingesetzt werden;
  • an Institutionen, Personen und Vereine, welche alte und/oder pflegebedürftige Einwohner der Gemeinde Silvaplana zu Hause betreuen;
  • im Bereich der Prävention;
    verwendet werden.

Die Mittel des Fonds dienen nicht dazu, Behörden, Versicherungen oder unterstützungspflichtige Verwandte von ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu entbinden.

Prager Fonds

Weiter verfügt die Gemeinde über den Prager-Fonds. Das Kapital und die Erträge des Fonds dürfen nur für Beiträge zu Gunsten besonders begabter Kinder der Gemeinde Silvaplana ab Beginn der Schulpflicht bis zum vollendeten 25. Altersjahr verwendet werden, zum Beispiel für:

  • Schulische und berufliche Aus- und Weiterbildung
  • Unterstützung bei sportlicher oder kultureller Ausbildung
  • Schulprojekte im kulturellen oder sportlichen Bereich

Die Mittel des Fonds dienen nicht dazu, Versicherungen oder unterstützungspflichtige Verwandte von ihren gesetzlichen Verpflichtungen zu entbinden oder die Gemeinde von ihren gesetzlichen Aufgaben zu entlasten.

Beitragsgesuche düfen von einheimischen Kindern und Jugendlichen eingereicht werden, die in einem überregionalen Kader aktiv sind. Die Beiträge sind zweckgebunden, weshalb Beiträge nur für das laufende Jahr (nicht rückwirkend) beantragt werden können. Mit dem Gesuch ist ein detailliertes Budget abzugeben.

Stiftung BPO

Die Fondazione BPO hat der Gemeinde Silvaplana einen Beitrag/eine Schenkung für die Unterstützung von Personen in Not in Silvaplana zugesichert.

Gesuche bzw. Anträge – auch von Mitgliedern der Sozialkommission – werden von der Geschäftsleitung behandelt.
Wird ein Gesuch an der Geschäftsleitersitzung abgelehnt, kann auf Antrag eines Geschäftsleitungsmitgliedes das Geschäft zur Beschlussfassung dem Vorstand vorgelegt werden.
Gesuche müssen nicht von Betroffenen selber eingehen.
Die Geschäftsleitung muss die finanziellen Verhältnisse prüfen.
Nothilfe kann gewährt werden, damit Einwohnerinnen und Einwohner in Not, durch temporäre Zusatzausgaben nicht in eine finanzielle oder persönliche Notlage kommen.
Nothilfe wird in der Regel nicht der Einwohnerin/dem Einwohner ausbezahlt, sondern direkt dem Zahlungsempfänger.


Anträge

Gesuche um Unterstützung jeglicher Art sind schriftlich mit den erforderlichen Unterlagen der Gemeindekanzlei einzureichen und werden, bei Bedarf, dem Gemeindevorstand vorgelegt.

Zivilstandsamt

Das Zivilstandsamt für die Gemeinde Silvaplana befindet sich in St. Moritz (Tel. +41 81 836 30 80).

Hinterlegung von letztwilligen Verfügungen (Testamente)

Gegen eine einmalige Gebühr von CHF 35.00 können in der Gemeindekanzlei Testamtente, letztwillige Verfügungen, Ehe- und Erbverträge hinterlegt werden.

Besstattungswesen

Für die Organisation von Beerdigungen können Sie sich direkt an die Gemeindekanzlei Silvaplana wenden - Tel. +41 81 838 70 99.

Die Gemeinde Silvaplana übernimmt die Todesfallkosten (Transport zur Einäscherung sowie Einäscherung) gegen Vorweisung der bezahlten Rechnung des Bestattungsinstituts bzw. des Krematoriums.